Bestattung

Wer einen Angehörigen verloren hat, wünscht sich Trost und Begleitung und einen würdevollen Abschied. Dazu will die kirchliche Bestattung eine Hilfe sein. Nach einem Todesfall wird der Bestatter, der Ortspfarrer sowie die Kirchendienerin wegen des Ausläutens benachrichtigt.

Was ist unmittelbar nach dem Tod zu tun?

Tritt der Tod zuhause ein, müssen die Angehörigen innerhalb von vier Stunden einen Arzt verständigen, der den Totenschein ausstellt.

Wenn die Angehörigen dies wünschen, darf der Verstorbene noch einen Tag oder auch etwas länger in der Wohnung verbleiben. Auch kann eine Aussegnung stattfinden, d.h. der Pfarrer kommt ins Haus des Verstorbenen und nimmt mit den Familienangehörigen Abschied von dem Angehörigen.

Danach wird der Verstorbene durch einen Bestatter in eine Leichenhalle überführt.

Mit dem Pfarrer, dem Bestatter und dem Rathaus muss der Bestattungstermin abgeklärt werden, dann wird ein Beerdigungsgespräch vereinbart.

Die Formen der Bestattung und des Gottesdienstes

Wünschen Sie eine Erdbestattung, findet in der Regel direkt im Anschluss an die Trauerfeier die Beisetzung auf dem Friedhof statt. Das Gleiche gilt bei einer Trauerfeier mit Urnenbeisetzung nach der Kremation. Eine dritte Form ist die Trauerfeier. Bei ihr wird vom Verstorbenen vor der Kremation Abschied genommen. Die Beisetzung kann dann einige Tage oder Wochen später stattfinden. Auch diese kann durch einen Pfarrer/in begleitet werden.

Findet die Beisetzung auf dem Ruhehain in Reichartshausen oder auf einem Friedwald statt, kann der Gottesdienst auch in der evang. Kirche stattfinden.

Gerne gestalten wir den Trauergottesdienst so persönlich wie möglich und lassen Raum für eigene Beiträge. War der Verstorbene Mitglied in einem unserer Chöre, singt in der Regel die Chorgemeinschaft. Ansonsten begleitet die Organistin die Gemeinde beim Gesang.

Auch musikalische Wünsche werden so weit wie möglich erfüllt. In der Ansprache spricht der Pfarrer über die Hoffnung des christlichen Glaubens, die auch über den Tod hinausreicht.

Gedenken der Verstorbenen

In der Regel wird am Sonntag nach dem Bestattungsgottesdienst der Verstorbenne gedacht und die Angehörigen ins Fürbittgebet eingeschlossen. In Absprache kann das Gedenken auch in einem anderen Gottesdienst erfolgen.

Aller verstorbenen Gemeindeglieder des zurückliegenden Kirchenjahres wird am letzten Sonntag des Kirchenjahres gedacht (Ewigkeitssonntag = Sonntag vor dem 1. Advent).

Am Ostersonntag gedenken wir aller Verstorbenen die seit dem vergangenen Osterfest zur Auferstehung begraben wurden.