Kircheneintritt

Vielleicht haben Sie noch nie einer christlichen Kirche angehört, sind vor einiger Zeit ausgetreten oder Sie gehören bisher einer anderen christlichen Kirche an und überlegen sich nun, in die Evangelische Kirche (wieder-)einzutreten bzw. überzutreten. Mit einigen Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema „Kircheneintritt“, möchten wir Ihnen helfen, Ihre Entscheidung zu treffen.

Termin vereinbaren

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn Sie in die Kirche eintreten möchten. Dafür kann es sehr verschiedene Gründe geben, für die Sie sich nicht zu rechtfertigen brauchen. Vereinbaren Sie mit unserem Pfarrer einen Termin oder nehmen Sie Kontakt auf mit einer der zentralen Kircheneintrittsstellen der Badischen Landeskirche.

Klärungsgespräch

Und keine Sorge: In dem Gespräch werden Sie keiner Glaubensprüfung unterzogen. Falls Sie noch nicht getauft sind, wird unser Pfarrer alle Fragen, die mit der Taufe zusammenhängen, ausführlich mit Ihnen besprechen. Wenn Sie in früheren Jahren bereits getauft wurden, später aber aus der Kirche ausgetreten sind, braucht die Taufe nicht wiederholt zu werden.

Kosten?

Der Eintritt in die Kirche ist kostenfrei. Da die Kirche aber finanzielle Mittel braucht, um ihre vielfältigen Aufgaben zu erfüllen, zahlen Sie Kirchensteuer. Allerdings nur dann, wenn Lohn- oder Einkommensteuer bei Ihnen anfällt. Die Kirchensteuer beträgt 8 Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Durch diese Koppelung nimmt die Kirchensteuer Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Wer sich z.B. in der Ausbildung befindet, arbeitslos oder verrentet ist und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, zahlt auch keine Kirchensteuer.